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   VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09   

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https://dejure.org/2009,33519
VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09 (https://dejure.org/2009,33519)
VK Bund, Entscheidung vom 03.09.2009 - VK 1-155/09 (https://dejure.org/2009,33519)
VK Bund, Entscheidung vom 03. September 2009 - VK 1-155/09 (https://dejure.org/2009,33519)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09
    Der nicht nachgelassene Schriftsatz der ASt vom 25. August 2009 nach der mündlichen Verhandlung erfolgte im Hinblick auf die den Beteiligten obliegende Verfahrensförderungspflicht, § 113 Abs. 2 GWB, verspätet und bleibt bei der Entscheidungsfindung unbeachtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2003, VII-Verg 22/03; und vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).

    b) Gegen die Antragsbefugnis der ASt i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB bestehen keine Bedenken, auch wenn ihr Angebot aus formalen Gründen zwingend bereits deshalb gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen ist, weil es nicht sämtliche von der Ag geforderten Eignungsnachweise und -erklärungen enthält (s. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09
    Abgesehen davon, dass ein Bieter keinen Anspruch darauf hat, dass ein öffentlicher Auftraggeber bestimmte Leistungen überhaupt vergibt, selbst wenn er zuvor ein entsprechendes Vergabeverfahren eingeleitet hat (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02), ist die ASt mit ihrem Vorbringen zur Rechtswidrigkeit der Reduzierung des Leistungsumfangs insoweit präkludiert, da diese (angeblichen) Vergaberechtsverstöße für sie bereits aus den Vergabeunterlagen erkennbar waren und von ihr nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist am 17. Juli 2009 gerügt wurden, § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09
    Ein drohender Schaden ist damit hinreichend dargelegt (vgl. zu einer ähnlichen Sachverhaltskonstellation BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2007 - Verg 27/07

    Zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09
    Aber selbst wenn die von der Ag durchgeführten Vergabeverfahren anhand der Vergabeakte nicht hinreichend i.S.d. § 30 VOL/A nachvollzogen werden könnten, kann die ASt ihren Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf ihre Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08

    Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!

    Auszug aus VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09
    Die ASt hat sich mit ihrem Nachprüfungsantrag somit nicht in einen Interessengegensatz zu der Bg gesetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. Juli 2005, VII-Verg 19/05, und vom 22. Oktober 2008, VII-Verg 48/08).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09
    Der nicht nachgelassene Schriftsatz der ASt vom 25. August 2009 nach der mündlichen Verhandlung erfolgte im Hinblick auf die den Beteiligten obliegende Verfahrensförderungspflicht, § 113 Abs. 2 GWB, verspätet und bleibt bei der Entscheidungsfindung unbeachtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2003, VII-Verg 22/03; und vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 28/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09
    Aus den gleichen Gründen entspricht es ebenfalls nicht der Billigkeit i.S.d. § 128 Abs. 4 S. 2 GWB, der ASt die notwendigen Aufwendungen der Bg aufzuerlegen, soweit die ASt unterliegt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2005, VII-Verg 28/05).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - Verg 19/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09
    Die ASt hat sich mit ihrem Nachprüfungsantrag somit nicht in einen Interessengegensatz zu der Bg gesetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. Juli 2005, VII-Verg 19/05, und vom 22. Oktober 2008, VII-Verg 48/08).
  • OLG München, 21.02.2008 - Verg 1/08

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung von Begleitschreiben und nachträglichen

    Auszug aus VK Bund, 03.09.2009 - VK 1-155/09
    Gründen zwingend von der Wertung auszuschließen (weil sie nicht die geforderten Eignungsnachweise enthielten, § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A (vgl. bereits oben), bzw. weil sie aufgrund der Beifügung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Verdingungsunterlagen änderten oder ergänzten, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, Verg 1/08)).
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